Für Erben

Nachlass und Erbengemeinschaft

Zuerst Klarheit. Erst danach Entscheidungen.

Sie haben Schmuck, Uhren, Münzen oder eine Sammlung übernommen und wissen nicht, was darin liegt. Vielleicht sind Sie mehrere Erben und müssen sich einigen. Vielleicht verlangt das Finanzamt Werte, die niemand kennt. Vielleicht liegt alles seit Monaten in einem Schließfach, weil niemand den ersten Schritt tun will.

Wir verschaffen Ihnen zuerst einen Überblick. Was Sie danach damit tun, entscheiden Sie — auch wenn die Antwort lautet, dass alles bleibt, wo es ist.

Typische Lagen

Niemand weiß, was es ist

Modeschmuck und echte Stücke liegen in derselben Schatulle. Ohne Prüfung wird beides gleich behandelt — und das teuerste Stück landet im Zweifel bei einem Schnellankauf.

Mehrere Erben, keine Einigung

Solange die Werte unbekannt sind, streitet man über Vermutungen. Eine nachvollziehbare Bewertung verwandelt eine Grundsatzfrage in eine Rechenaufgabe.

Das Finanzamt verlangt Werte

Für Nachlassverzeichnis und Erbschaftsteuer werden belastbare Angaben gebraucht. Geschätzte Zahlen aus dem Internet halten einer Prüfung selten stand.

Ablauf

Vier Schritte, in Ihrem Tempo

01 · Gespräch

Unverbindlich und vertraulich. Was liegt vor, wer ist beteiligt, was drängt. Häufig genügen Fotos für eine erste Einschätzung.

02 · Sichtung

Vor Ort, wo die Stücke liegen — in der Wohnung, in der Kanzlei, im Tresorraum. Gemmologische Prüfung, Materialbestimmung, Fotografie, Inventar.

03 · Bewertung

Sie erhalten ein Verzeichnis mit Einzelwerten — die Grundlage für Aufteilung, Steuererklärung oder Versicherung. Wo Neutralität erforderlich ist, über unabhängige Sachverständige.

04 · Entscheidung

Behalten, aufteilen, verwahren oder verwerten. Jede dieser Möglichkeiten steht offen — auch die, zunächst gar nichts zu tun.

Sichtung eines Nachlasses: Schmuckstücke, Inventarliste und Lupe auf einem Tisch
Verwahrung

Neutraler Boden, solange Sie sich einigen

Eine Auseinandersetzung dauert oft Monate. In dieser Zeit müssen die Werte irgendwo liegen — und wenn sie bei einem der Erben liegen, entsteht Misstrauen, auch wenn es unbegründet ist.

Wir verwahren versichert in Liechtenstein, bis eine Entscheidung getroffen ist. Zugriff nur nach gemeinsamer Weisung. Was niemand einseitig in Besitz nimmt, wird auch nicht zum Streitgegenstand.

Kosten

Die erste Klarheit kostet Sie nichts.

Gespräch und erste Einschätzung sind kostenfrei. Kommt es zu einer Verwertung, entsteht unsere Vergütung als Anteil am erzielten Erlös — wir verdienen also erst, wenn Sie einen guten Preis erzielen, und mehr, wenn er höher ausfällt.

Wo eine neutrale Bewertung erforderlich ist — für das Finanzamt, für Pflichtteilsberechtigte, für ein Gericht — arbeiten wir mit unabhängigen Sachverständigen, die kein Verkaufsinteresse haben. Bewertung und Verwertung gehören getrennt. Diese Gutachten werden gesondert abgerechnet.

Häufige Fragen

Was ist Schmuck aus einem Nachlass wert?

Das hängt von Material, Steinen, Zustand, Herkunft und Nachfrage ab — und die Spanne ist groß. Ein Ring kann den Materialwert seines Goldes haben oder ein Vielfaches davon, wenn Stein oder Signatur stimmen. Deshalb steht am Anfang die Prüfung, nicht die Zahl. Wer ohne Prüfung verkauft, verkauft im Zweifel unter Wert.

Wie teilt eine Erbengemeinschaft Schmuck gerecht auf?

In der Regel über ein Verzeichnis mit Einzelwerten. Auf dieser Grundlage lassen sich Stücke zuteilen und Wertunterschiede ausgleichen, oder es wird verwertet und der Erlös geteilt. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten dieselbe Zahlengrundlage haben — Streit entsteht fast immer aus unterschiedlichen Annahmen, nicht aus Bosheit.

Brauchen wir ein Gutachten für das Finanzamt?

Für Nachlassverzeichnis und Erbschaftsteuer werden Wertangaben benötigt; ob ein förmliches Gutachten verlangt wird, hängt vom Umfang und vom Einzelfall ab. Bei nennenswerten Werten ist eine nachvollziehbare Bewertung durch einen Sachverständigen der sichere Weg. Die steuerliche Beurteilung klären Sie mit Ihrem Steuerberater — wir liefern die Grundlage, nicht die Steuererklärung.

Müssen wir verkaufen?

Nein. Viele Familien wollen zunächst nur wissen, was sie haben. Bewertung, Dokumentation und Verwahrung sind eigenständige Leistungen und setzen keinen Verkauf voraus. Wenn Stücke in der Familie bleiben sollen, ist das häufig die bessere Entscheidung — dann helfen wir bei der Zuteilung und beim Wertausgleich.

Wie lange dauert das Ganze?

Eine erste Einschätzung ist oft innerhalb weniger Tage möglich. Sichtung und Bewertung eines gewöhnlichen Nachlasses dauern ein bis drei Wochen. Eine Verwertung braucht länger, weil der richtige Käufer nicht immer sofort verfügbar ist — und Eile beim Verkauf kostet regelmäßig mehr, als sie einbringt.

Für Kanzleien und Nachlassverwaltung

Wenn Sie einen Nachlass betreuen

Rechtsanwältinnen, Notare, Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger arbeiten mit uns dort zusammen, wo bewegliche Werte im Spiel sind: Sichtung, Verzeichnis, Verwahrung, Verwertung. Wir treten gegenüber allen Beteiligten gleich auf und dokumentieren jeden Schritt nachvollziehbar.

Ein Gespräch, bevor etwas entschieden wird

Unverbindlich, vertraulich und ohne Kosten. Häufig genügen einige Fotos für eine erste Einschätzung.